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ALG II-Rechner
  2005 hat die damalige Bundesregierung entschieden, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zugunsten einer neuen Sozialleistung abzulösen: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) wurde eingeführt

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, mit welchen finanziellen Leistungen Sie rechnen können, haben wir diesen Rechner entwickelt.

Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um rechtsverbindliche Angaben handelt.
Die endgültige Höhe Ihres Grundbedarfs wird von den Arbeitsagenturen ermittelt.
Weitere Information zum Hartz IV Rechner.
   
  Hier erhalten Sie den ALG II Rechner kostenfrei für Ihre Homepage
   
  Zur Verfügung gestellt durch Versicherungsbote Verlag UG.
Angaben zur Person
 
Bundesland  
 
Stadt  
 
Lebenspartner:  
Ja
Nein
 
Arbeitsloseng. bish. mtl.:  
 
Schwanger (ab der 13. Woche):  
Ja
Nein
 
Behinderung:  
Ja
Nein
 
Mehrbedarf:  
 
Angaben Kinder
 
Anzahl Kinder  
 
Angaben zu monatlichen Unterkunftskosten
 
Kaltmiete inkl. Nebenkosten:  
 
Heizkosten:  
 
Heizkosten inkl. Warmwasser:  
Ja
Nein
 
bisheriges Wohngeld:  
 
monatliche Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
 
Einkommen (brutto):  
 
Abzüge:  
 
Renten:  
 
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:  
 
Kindergeld:  
 
sonstige Einkünfte:  
 
Berechnung des monatlichen Anspruches
 
Summe der Leistung
+prozentuale Erhöhung entsprechend Inflation und Lohnentwicklung
374,00 €
Summe der Unterkunft 0,00 €
Anrechenbare Miete
(nach max-Satz des Wohngeldgesetzes)
+ 0,00 €
Summe der Einkünfte - 0,00 €
vermutlicher Anspruch 0,00 €
 
Genauere Angaben zur Berechnung finden Sie auf dem Ausdruck!