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„Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht
14.05.2012 - 17:00
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Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht
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Mehr Sonne, aber sicher!
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Deutsche wünschen sich sichere Vorsorgeformen für das Alter
16.04.2012 - 17:00
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Franz Rheinheimer
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67661 Kaiserslautern
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ALG II-Rechner
2005 hat die damalige Bundesregierung entschieden, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zugunsten einer neuen Sozialleistung abzulösen: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) wurde eingeführt
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, mit welchen finanziellen Leistungen Sie rechnen können, haben wir diesen Rechner entwickelt.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um rechtsverbindliche Angaben handelt.
Die endgültige Höhe Ihres Grundbedarfs wird von den Arbeitsagenturen ermittelt.
Weitere Information zum
Hartz IV Rechner
.
Hier erhalten Sie den
ALG II Rechner
kostenfrei für Ihre Homepage
Zur Verfügung gestellt durch
Versicherungsbote Verlag UG
.
Angaben zur Person
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Stadt
Lebenspartner:
Ja
Nein
Arbeitsloseng. bish. mtl.:
Schwanger (ab der 13. Woche):
Ja
Nein
Behinderung:
Ja
Nein
Mehrbedarf:
nein
Colitis ulcerosa
HIV-Infektion (AIDS)
Krebs
Morbus Crohn
Multiple Sklerose
Niereninsuffiziens mit Dialyse
Niereninsuffiziens ohne Dialyse
Zöliakie/Sprue
Angaben Kinder
Anzahl Kinder
Bitte auswählen
[Kein Kind]
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6
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8
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10
Angaben zu monatlichen Unterkunftskosten
Kaltmiete inkl. Nebenkosten:
Heizkosten:
Heizkosten inkl. Warmwasser:
Ja
Nein
bisheriges Wohngeld:
monatliche Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
Einkommen (brutto):
Abzüge:
Renten:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
Kindergeld:
sonstige Einkünfte:
Berechnung des monatlichen Anspruches
Summe der Leistung
+prozentuale Erhöhung entsprechend Inflation und Lohnentwicklung
374,00 €
Summe der Unterkunft
0,00 €
Anrechenbare Miete
(nach max-Satz des Wohngeldgesetzes)
+ 0,00 €
Summe der Einkünfte
- 0,00 €
vermutlicher Anspruch
0,00 €
Genauere Angaben zur Berechnung finden Sie auf dem Ausdruck!
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