10.11.2014
Rente mit 63 - Mutterschutz gilt nicht als Beitragszeit!
Vorsorge
Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.